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08.06.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 363/2017

Misshandelte Flüchtlinge in Ungarn

Berlin: (hib/JOH) Berichte international anerkannter Organisationen zu Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten in Ungarn, insbesondere an der ungarischen Grenze, sind der Bundesregierung bekannt, jedoch sind ihr eigene Maßnahmen zur Verifizierung der Vorwürfe nicht möglich. Das schreibt sie in einer Antwort (18/12622) auf eine Kleine Anfrage (18/12173) der Fraktion Die Linke.

Die deutsche Botschaft in Budapest habe die ungarische Grenzpolizei bei einem Grenzbesuch im Juli 2016 auf die Berichte angesprochen. Der darin enthaltene Vorwurf von Misshandlungen sei aber entschieden zurückgewiesen worden. Inzwischen würden Fälle auch von staatlichen ungarischen Stellen verfolgt und bestätigt, schreibt die Bundesregierung. So habe Ungarns Innenminister Pintér Anfang April auf eine Journalistenfrage die unverzügliche Entlassung eines Polizisten mitgeteilt, der Flüchtlinge misshandelt haben soll. Gegenüber dem Internetportal „index.hu“ habe die Generalstaatsanwaltschaft zudem am 10. März 2017 über 40 Anzeigen wegen Übergriffen von Polizeikräften an der Südgrenze im Zeitraum 1. September 2015 bis 8. März 2017 informiert. Es seien 40 Ermittlungen eingeleitet worden, von denen 30 wegen Mangel an Beweisen eingestellt worden seien. In fünf Fällen liefen die Ermittlungen noch, in zwei Fällen seien Polizisten zu Geldstrafen verurteilt worden.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am 28. März 2017 mit der ungarischen Regierung Gespräche über die neue ungarische Asylgesetzgebung geführt habe. Im Ergebnis sei eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der ungarischen Regierung und der Europäischen Kommission eingesetzt worden, um Anpassungen am Asylgesetz zu erarbeiten.

Die neue Asylgesetzebung war am 28. März 2017 in Kraft getreten. Sie führt nach Ansicht der Linksfraktion zu einer „faktischen Inhaftierung aller Asylsuchenden ab dem Alter von 14 Jahren für die Dauer des Asylverfahrens in 324 Wohncontainern in Röszke und Tompa“. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auf eine Pressemitteilung von Staatsminister Michael Roth vom 11. April 2017, in der er erklärt, dass die neue verschärfte ungarische Asylgesetzgebung „deutliche Zweifel“ daran wecke, „ob sie überhaupt mit EU- und internationalem Recht in Einklang zu bringen“ sei.

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