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09.06.2017 Finanzen — Unterrichtung — hib 364/2017

Länder um 9,3 Milliarden Euro entlastet

Berlin: (hib/HLE) Der Bund hat die Bundesländer und die Kommunen im Jahr 2016 im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten um insgesamt 9,3 Milliarden Euro entlastet. Dies geht aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/12688) vorgelegten „Bericht über Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch die Länder im Jahr 2016“ hervor. 2015 hatte sich der Bund über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer mit pauschal zwei Milliarden Euro an den asyl- und flüchtlingsbedingten Ausgaben der Länder beteiligt.

Die Bundesregierung teilt in dem Bericht mit, der Bund habe sich im vergangenen Jahr an „Ausgaben für Asylsuchende von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF und pauschale Zahlung in Höhe von 670 Euro je abgelehntem Flüchtling“ mit zusammen rund 5,5 Milliarden Euro beteiligt. Als Entlastungspauschale für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien 350 Millionen Euro bezahlt worden. Zur Verbesserung der Kinderbetreuung habe der Bund 339 Millionen Euro bereitgestellt und als Kompensationsmittel für die Soziale Wohnraumförderung 500 Millionen Euro. Die „Integrationspauschale“ habe zwei Milliarden Euro betragen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung für Asyl- und Schutzberechtigte werden mit 400 Millionen Euro angegeben. Maßnahmen des Technischen Hilfswerks sowie „die unentgeltliche Überlassung von Grundstücken zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen und Erstattung der den Bedarfsträgern entstandenen angemessenen und notwendigen Herrichtungskosten“ werden mit 155 Millionen Euro beziffert. Außerdem werden Beförderungskosten in Höhe von 95 Millionen Euro angegeben.

Der Bericht enthält zudem umfangreiche Angaben der Bundesländer zur Verwendung der Mittel. Zahlreiche Länder hätten in ihren Berichten auf die aus ihrer Sicht unzureichende Beteiligung des Bundes an den flüchtlings- und integrationsbezogenen Ausgaben der Länder hingewiesen und würden zum Teil weitergehende Forderungen an den Bund erheben, schreibt die Bundesregierung in der Unterrichtung, vertritt aber den Standpunkt: „Die dabei von einigen Ländern genannten Bundesbeteiligungsquoten von teilweise nur 20 Prozent sind fachlich allerdings nicht nachvollziehbar.“

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