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13.06.2017 Inneres — Antwort — hib 367/2017

Schadsoftware über Online-Werbung

Berlin: (hib/STO) Die „Verbreitung von Schadsoftware über Online-Werbung (,Malvertising')“ ist Thema der Antwort der Bundesregierung (18/12677) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12392). Darin verwies die Fraktion darauf, dass für den Markt für Onlinewerbung die zentrale Rolle von Agenturen charakteristisch sei, „die zwischen den Werbenden und den Webangeboten, auf denen Werbung geschaltet wird, vermitteln und dafür eigene Infrastruktur einsetzen“. In Folge dessen sei es im Regelfall für die Betreiber einer Webseite „nicht mehr im Einzelnen nachvollziehbar oder steuerbar, wer dort Werbung betreibt“. Dieser Umstand werde bereits seit einiger Zeit zur Verbreitung von Schadsoftware („Malware“) ausgenutzt. Diese Methode werde auch als „Malvertising“ bezeichnet.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist die Methode, über Online-Werbung Schadprogramme zu verbreiten, seit Jahren bekannt und „täterseits etabliert“. Sie stelle jedoch nur einen möglichen „Infektionsweg“ dar. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentliche präventive Maßnahmen, „die jede Art von webbasierten Schadcode-Angriffen verhindern sollen, darunter also auch Malvertising“. Anlassbezogen würden gegebenenfalls Informationen zu relevanten Malvertising-Kampagnen veröffentlicht.

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