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14.06.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 370/2017

Sozialdumping im Straßengüterverkehr

Berlin: (hib/HAU) Zum Zwecke der Bekämpfung des Sozialdumpings im internationalen Straßengüterverkehr arbeiten die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Bundesamt für Güterverkehr und den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zusammen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12522) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12215) hervor.

Weiter heißt es in der Vorlage, zur Stärkung der Akzeptanz der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung hätten das Bundesministerium der Finanzen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der besonders betroffenen Wirtschaftszweige Bündnisse gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geschlossen. Ein solches bundesweites Bündnis existiere auch im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. In diesem Bündnis sei neben der Zollverwaltung auch das Bundesamt für Güterverkehr vertreten.

Die Bundesregierung macht deutlich, dass sie die Forderung unterstützt, gegen Briefkastenfirmen mit „ausgeflaggten“ Fuhrparkflotten in osteuropäischen Beitrittsländern vorzugehen, die die einschlägigen Kabotageregelungen unterlaufen. Die Bedingungen für die Zulassung als Kraftfahrtunternehmen könnten verschärft werden, indem eine bestimmte Verbundenheit mit dem betreffenden Mitgliedstaat, etwa durch Grundbesitz, sonstige Immobilien, Vermögen, Sacheigentum, Dauerarbeitsverhältnisse und Eigenverantwortlichkeit bei der Geschäftsführung nachgewiesen werden muss, heißt es in der Antwort.

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