+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.06.2017 Haushalt — Antrag — hib 372/2017

Portugal will Schulden vorzeitig tilgen

Berlin: (hib/SCR) Portugal will vorzeitig Finanzhilfen an den Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von bis zu 7,608 Milliarden Sonderziehungsrechte (SZR, zirka 9,4 Milliarden Euro) zurückzahlen. Dazu beantragt das Land bei der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) eine Nichtanwendung der sogenannten Parallelitätsklausel. Damit die Bundesregierung im EFSF-Direktorium zustimmen kann, ist laut Stabilisierungsmechanismusgesetz eine Zustimmung des Bundestages zu einem entsprechenden Antrag des Bundesministeriums für Finanzen (18/12733) erforderlich.

Nach der Parallelitätsklausel muss Portugal eigentlich bei einer vorzeitigen Rückzahlung parallel auch in proportionaler Höhe Finanzhilfen des EFSF sowie des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) zurückzahlen. Das Land hat einen gleichlautenden Antrag auch an den EFSM gestellt.

Das Bundesfinanzministerium unterstützt laut Begründung den Antrag Portugals unter Bedingungen. Demnach könnte Portugal durch eine vorzeitige Tilgung, die innert 30 Monaten vorgesehen ist, seine IWF-Quote unter die Marke von 187,5 Prozent senken. In der Folge würden niedrigere IWF-Zinskosten anfallen (1,55 statt 4,55 Prozent). „Sofern Portugal die Zinsersparnisse in die Konsolidierung einbringt und durch die Marktfinanzierung eine Erhöhung der durchschnittlichen Laufzeiten ermöglicht wird, dürften sich die Refinanzierungsrisiken für Portugal reduzieren“, schreibt das Finanzministerium.

Zu den Bedingungen für die Nichtanwendung der Parallelitätsklausel gehören laut Begründung unter anderem, dass die Staatsanleihen, die zur vorzeitigen Rückzahlung ausgegeben werden sollen, eine Laufzeit von fünf Jahren nicht unterschreiten dürfen. Zudem muss die Barreserve Portugals zunächst 50 Prozent des Refinanzierungsbedarfes der nächsten zwölf Monate abdecken.

Bereits im März 2015 hatten die Gremien von EFSF und EFSM einer ersten Nichtanwendung der Klausel zugestimmt, um Portugal eine vorzeitige Rückzahlung an den IWF in Höhe von 11,471 Milliarden SZR zu ermöglichen. Insgesamt hatte das Land zwischen 2011 und 2014 vom IWF Finanzhilfen in Höhe von 22,9 Milliarden SZR, vom EFSF in Höhe von 26 Milliarden Euro und vom EFSM in Höhe von 24,3 Milliarden Euro erhalten.

Marginalspalte