Sozialabkommen mit Russland
Berlin: (hib/CHE) Die EU-Sanktionen gegen Russland im Zuge der Krim-Krise haben sich nicht auf die Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik ausgewirkt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12534(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (18/12342(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es weiter, der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens dürfe aus Sicht der Bundesregierung nicht dazu führen, dass Deutschland de facto die Krim als Teil der Russischen Föderation anerkennen muss. Wann die nächste Verhandlungsrunde über ein solches Abkommen stattfinden wird, ist laut Bundesregierung derzeit offen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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