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19.06.2017 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 377/2017

Opposition attackiert BND als „willfährig“

Berlin: (hib/wid) Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nach Einschätzung von Linksfraktion und Grünen Teil einer „weltweiten Überwachungsstruktur“ unter Führung der amerikanischen National Security Agency (NSA) und hat jahrelang in vielfacher Weise gegen das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis verstoßen. Zu diesem Befund gelangen die Oppositionsvertreter im 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) in einem Sondervotum, das am Montag in Berlin vorgestellt wurde. Beide Fraktionen würdigen den seit März 2014 fast drei Jahre lang tätigen Ausschuss als „wichtig und ausgesprochen erfolgreich“, wobei sie zugleich das Verhalten der Bundesregierung scharf kritisieren. Diese haben die Aufklärung „aktiv“ hintertrieben.

„Viele Geheimeinstufungen von Akten und Vorgängen lassen sich nur durch den Grad der politischen Peinlichkeit erklären, die ein Bekanntwerden des eingestuften Vorgangs der Bundesregierung verursacht hätte“, formulieren die Verfasser. So seien von vornherein Akten in großem Umfang geschwärzt und zahlreiche Sitzungen als „streng geheim“ eingestuft worden, oftmals ohne erkennbar zwingende Rechtfertigung. Dahingegen hätten Vertreter der Exekutive Auschussmitgliedern „mehrfach pauschal unterstellt“, Geheimnisse zu verraten und ihnen sogar „mit strafrechtlichen Ermittlungen gedroht“. Der Ausschussmehrheit von Union und SPD werfen die Verfasser des Sondervotums vor, als „Schutztruppe der Regierung“ agiert zu haben.

Nach dem Urteil von Linken und Grünen kommt dem Ausschuss das Verdienst zu, den Vorwurf der „anlasslosen Massenüberwachung“, den der US-Geheimdienstkritiker Edward Snowden 2013 gegen die NSA erhoben hat, im wesentlichen bestätigt und darüber hinaus „eine ganze Reihe von zusätzlichen Problemfeldern, Informationen und skandalösen Verfehlungen an die Öffentlichkeit“ gebracht zu haben. Mit Bedauern vermerken die Autoren des Berichts, dass eine „direkte Massenüberwachung“ durch die NSA in Deutschland oder von Deutschland aus „nicht näher“ habe aufgeklärt werden können, weil Akten und Zeugen aus England und den USA nicht erreichbar gewesen seien, und weil die Bundesregierung dem Gremium fast alle Akten mit Bezug zu ausländischen westlichen Geheimdiensten vorenthalten habe: „Es gab aber auch keinerlei Anlass und keine Zeugenaussage, die Grund böten, am Wahrheitsgehalt der Snowden-Dokumente zu zweifeln.“

Im Zuge der parlamentarischen Ermittlungen trat zusehends die Rolle des BND in den Vordergrund, den die Verfasser des Sondervotums „einen willfährigen Dienstleister der NSA“ nennen. In der Kooperation mit dem US-Geheimdienst bei der Überwachung satelliten- und kabelgestützter Datenverkehre habe der BND vielfach „ohne Rechtsgrundlage“ agiert, das Fernmeldegeheimnis „über Jahre unbefugt gebrochen“, „andauernden Rechtsbruch billigend in Kauf genommen“, „vorsätzlich an den Kontrollgremien vorbeigearbeitet“ sowie „rechtswidrig“ Daten erfasst und verarbeitet.

So seien in der gemeinsam mit der NSA betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling monatlich rund 1,3 Milliarden Daten an den befreundeten Geheimdienst weitergegeben worden, wobei „unzulässig“ zwischen Inhalts- und Metadaten unterschieden worden sei. Metadaten, die Auskunft über Zeitpunkt, Dauer, Ort und Teilnehmer einer Kommunikation geben, „wurden massenhaft erfasst und verarbeitet, die Rohdatenströme ganzer Kommunikationsstrecken automatisiert an die NSA weitergeleitet“. Dies sei „unverhältnismäßig und offenkundig rechtswidrig“ gewesen.

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