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20.06.2017 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Unterrichtung — hib 378/2017

Anerkennungsgesetz ist erfolgreich

Berlin: (hib/ROL) Einen Zugewinn an Integration und positive Beschäftigungseffekte stellt die Bundesregierung fünf Jahre nach Einführung des Anerkennungsgesetzes fest. Diese Effekte seien durch die deutlich verbesserten Zugangsmöglichkeiten in ein Anerkennungsverfahren wie auch durch gestärkte Begleitstrukturen erzielt worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/12756). Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ schaffe den Rahmen dafür, dass immer mehr Unternehmen heute Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen beschäftigen würden. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse der Evaluation und des Monitorings zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes lieferten den Nachweis, dass die Ziele des Gesetzgebers erfüllt worden seien und dass durch Anerkennung eine bessere Integration in Beschäftigung gelinge. Die Evaluation erfülle nachweislich auch eine wichtige Funktion als Instrument für eine gesteuerte Zuwanderung in Bildung und Beschäftigung. Mit den Ergebnissen werde erstmals eine umfängliche Wirkungsanalyse zum Instrument der Berufsanerkennung vorgelegt.

Drei Viertel der Anträge seien von Personen gestellt worden, die vorher keinen Verfahrenszugang gehabt hätten oder die von verbesserten Verfahrensregelungen profitierten. So seien allein die Besuchszahlen des Portals „Anerkennung in Deutschland“ kontinuierlich gestiegen, im Dezember 2016 sei die Marke von insgesamt 5 Millionen Besuchen überschritten worden. Gut zur Hälfte stammten die Anerkennungsanträge aus der EU. 2015 habe die Ablehnungsquote mit 2,6 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre gelegen.

Zum Befragungszeitpunkt im Sommer 2016 seien 88 Prozent der Befragten erwerbstätig, bei der Antragstellung seien es nur knapp 58 Prozent gewesen. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten unter den Erwerbstätigen sei mit 3 Prozent deutlich niedriger als zum Zeitpunkt der Antragstellung (13 Prozent) gewesen. Schließlich hätten sich nach der Anerkennung knapp 73 Prozent der Erwerbstätigen als qualifikationsadäquat beschäftigt. Von den zum Zeitpunkt der Antragstellung Erwerbstätigen seien es nur 59 Prozent gewesen.

Erfolgreiche Berufsanerkennung schaffe qualifikationsgerechte Beschäftigung. Die „Investition“ in ein Anerkennungsverfahren ermögliche dem Einzelnen den Zugang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, den deutlichen Anstieg des Einkommens und neue Beschäftigungsperspektiven. Das durchschnittliche monatliche Brutto-Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen sei rund 1.000 Euro höher als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch hätten drei Viertel der Befragten die persönliche berufliche Situation positiver als zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeschätzt.

Wie aus den Ergebnissen der standardisierten Befragung hervorgehe, komme vor allem den sozialen Netzwerken eine wichtige Rolle in der Beschaffung von Informationen zu. Allerdings sei nicht immer gewährleistet, dass die Informationen stets hinreichend differenziert ausfielen. Die Bundesregierung macht zudem darauf aufmerksam, dass vor allem Unternehmen mit Fachkräftebedarf umfassend über die Möglichkeiten des Anerkennungsgesetzes aufgeklärt werden sollten. Besonders wichtig sei die Unterstützung auch in Branchen, in denen der Fachkräftebedarf noch nicht so gravierend sei. Denn dort reiche die Anerkennung als alleiniger Stimulus für eigeninitiatives Vorgehen der Unternehmen aus.

Außerdem zeige sich, dass finanzielle Unterstützung im Anerkennungsverfahren eine wichtige Rolle spielen kann. Die Interviews mit erfolgreichen Antragstellenden legten nahe, dass die Verfahrenskosten in vielen anderen Fällen ein Hindernis darstellen könnte. Zu begrüßen sei daher, dass neben den Regelinstrumenten des Bundes und anderen Finanzierungshilfen seit Dezember 2016 auch bundesweit Kostenzuschüsse für ein Anerkennungsverfahren gewährt werden können.

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