Leistungsexkursionen in Gundremmingen
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass in den beiden Blöcken des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen die genehmigte thermische Nennleistung überschritten wird. Die Bundesregierung beruft sich dabei in einer Antwort (18/12721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12531) auf das bayrische Umweltministerium als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage auf mögliche Überschreitungen der „genehmigten elektrischen Höchstleistung“ des AKW am 31. Januar 2016 hingewiesen. Die Bundesregierung betont in der Antwort allerdings, dass die elektrische Nennleistung „nicht Gegenstand der atomrechtlichen Genehmigung“ sei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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