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20.06.2017 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 381/2017

Abschalteinrichtungen bei Audi

Berlin: (hib/HAU) In Fahrzeugen des Autoherstellers Audi entdeckte unzulässige Abschalteinrichtungen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/12714). Die Abgeordneten nehmen dabei Bezug auf Aussagen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vom 1. Juni 2017, wonach in weiteren Fahrzeugen von Audi unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt worden seien. Betroffen seien 24.000 Fahrzeuge der Modellreihen A7 und A8, in denen V6-Motoren in einer Kombination mit dem Getriebetyp AL 551 sowie V8-Motoren in einer Kombination mit dem Getriebetyp AL 951 verbaut wurden.

Aus Sicht der Grünen ist unklar, warum die Abschalteinrichtungen erst mehr als ein Jahr nach dem Bericht der Untersuchungskommission „Volkswagen“ entdeckt wurden. Auch sei offen, inwiefern Aussagen des Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler zutreffen, dass der Hersteller das Kraftfahrt-Bundesamt auf die softwarebedingte Erhöhung der Stickoxid-Emissionen hingewiesen habe und es sich nicht um unzulässige Abschalteinrichtungen handle.

Die Bundesregierung soll nun darüber Auskunft erteilen, wann das Kraftfahrt-Bundesamt beziehungsweise die Untersuchungskommission „Volkswagen“ erstmals Audi-Fahrzeuge der oben erwähnten Modellreihen untersucht hat. Gefragt wird auch, wann und durch wen die in diesen Fahrzeugen verbauten unzulässigen Abschalteinrichtungen erstmals entdeckt wurden. Wissen wollen die Abgeordneten zudem, auf welche Weise diese Abschalteinrichtungen die Stickoxid-Emissionen in den Abgas-Testsituationen mindern.

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