Anhörung zu Telemediengesetz
Berlin: (hib/PEZ) Mit der geplanten Novelle des Telemediengesetzes befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 26. Juni. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E200 des Paul-Löbe-Hauses und soll etwa zwei Stunden dauern.
Mit der Novelle will die Bundesregierung den Umfang der Haftungsbeschränkung für Internetzugangsanbieter regeln. Betreiber von Internetzugängen über drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) sollen ihre Dienste künftig Dritten anbieten können, ohne befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden.
Als Sachverständige sind geladen: Der Bundesverband Musikindustrie e.V., die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Hotelverband Deutschland, der Handelsverband Deutschland e.V., Professor Dieter Frey (Frey Rechtsanwälte Partnerschaft), Volker Tripp (Digitale Gesellschaft e.V.) sowie Reto Mantz vom Landgericht Frankfurt am Main.
Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums sowie der Nummer ihres Personaldokuments anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
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