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21.06.2017 Petitionen — Ausschuss — hib 383/2017

„Südabkurvung“ am Flughafen Leipzig

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass die sogenannte Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle nur mit Fluggeräten bis zu 30 Tonnen Abfluggewicht beflogen werden darf. In der Sitzung am Mittwoch beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Zur Begründung ihrer Petition führt die Initiative „Gegen die neue Flugroute“ an, im Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Start- und Landebahn Süd sei die „kurze Südabkurvung“ für den Überflug von Fluggeräten mit einer Tonnage von maximal 30 Tonnen begrenzt und mit bis zu 44 Überflügen in sechs Monaten prognostiziert worden, da die meisten am Flughafen verkehrenden Flugzeuge deutlich schwerer seien. Dies sei sowohl durch das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) als auch durch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) bestätigt worden. Vom Luftfahrt-Bundesamt werde dies jedoch bestritten, heißt es in der Petition. Die jetzige Verordnung lasse Maschinen bis 136 Tonnen Abfluggewicht zu und gestatte bis zu 30 Flüge pro Stunde.

Nach Ansicht des Petitionsausschusses ist das Anliegen der Petition begründet und Abhilfe notwendig. In der Begründung zur Beschlussempfehlung heißt es, die streitigen Flugverfahren seien „weder im Planfeststellungsbeschluss zugelassen worden noch vergleichbar mit jenen, die der Planfeststellung zugrunde gelegen haben“. Die im Planfeststellungsverfahren untersuchten Flugverfahren zur Südabkurvung sollten nur zwischen 6 und 22 Uhr durch Flugzeuge mit einem Abfluggewicht von höchstens 30 Tonnen benutzt werden dürfen, machen die Abgeordneten deutlich.

Das damalige Regierungspräsidium Leipzig sei im Planfeststellungsverfahren davon ausgegangen, dass durch die Begrenzung des Abfluggewichts der Flugzeuge in den verkehrsreichsten sechs Monaten nur 44 Abflüge erfolgen würden, heißt es in der Vorlage weiter. Die mit der Petition beanstandeten Flugverfahren könnten demgegenüber durch wesentlich schwerere Flugzeuge bis 136 Tonnen Abfluggewicht benutzt werden, was zu einer Steigerung der Flugereignisse und dementsprechend zu einem höheren Dauerschallpegel führe. Da diese Flugverfahren grundsätzlich für 30 Starts pro Stunde geeignet seien, hätten innerhalb eines Untersuchungszeitraums von sechs Monaten 1.100 Flüge stattgefunden, schreibt der Petitionsausschuss.

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