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21.06.2017 Inneres — Ausschuss — hib 384/2017

Ausschluss von Parteienfinanzierung

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für einen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung und von steuerlichen Begünstigungen frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion sowie Teilen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag sowohl einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes (18/12357) als auch in modifizierter Fassung den Koalitionsentwurf „eines Gesetzes zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der Parteienfinanzierung“ (18/12358). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte die zwei Gesetzentwürfe ab, während sich weitere Teile der Fraktion Die Linke jeweils enthielten. Beide Vorlagen stehen am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach sollen Parteien, die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen und damit der Beseitigung der Ordnung Vorschub leisten wollen, von der sie profitieren“, nicht länger finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten. Im Falle des Ausschlusses sollen auch die steuerlichen Privilegien für die Parteien und für Zuwendungen an diese Parteien entfallen. Über den Ausschluss von der staatlichen Finanzierung entscheiden soll das Bundesverfassungsgericht.

In ihrer Vorlage zur Grundgesetzänderung verweist die Koalition darauf, dass das Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13) den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD zurückgewiesen und damit kein Parteiverbot ausgesprochen hat. Allerdings habe das Gericht festgestellt, „dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen“. Zudem sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet. Im Ergebnis sei die Partei „nur wegen ihres eigenen politischen Misserfolgs und der derzeit geringen politischen Einflussmöglichkeiten nicht verboten worden“, heißt es in der Vorlage.

In dem Urteil habe das Gericht zugleich darauf hingewiesen, dass es dem verfassungsändernden Gesetzgeber freistehe, neben dem Parteiverbot weitere, abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen. In diesem Sinne solle eine „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtete Zielsetzung zukünftig alleinige Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein, ohne dass es auf die Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs ankommen würde“.

Mit dem zweiten Gesetzentwurf sollen die gesetzlichen Regelungen der angestrebten Verfassungsrechtslage angepasst werden. Er sieht dazu Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Parteiengesetzes sowie des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, des Körperschaftsteuergesetzes, des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes sowie des Umsatzsteuergesetzes vor.

Zu dieser Vorlage nahm der Ausschuss gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem der zunächst vorgesehene Mechanismus zur Dauer des Ausschlusses von der staatlichen Finanzierung umgekehrt werden soll. Hatte der ursprüngliche Entwurf einen unbefristeten Ausschluss vorgesehen, der auf Antrag der betroffenen Partei alle vier Jahre hätte überprüft werden können, soll der Ausschluss nunmehr grundsätzlich auf sechs Jahre befristet sein, aber auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung verlängert werden können. Dabei soll das Bundesverfassungsgericht über den Verlängerungsantrag in geeigneten Fällen ohne mündliche Verhandlung entscheiden können. Zudem soll sich die Feststellung auf Ausschluss von der staatlichen Finanzierung auch auf Ersatzparteien erstrecken.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, der Änderungsantrag führe zu einer Optimierung des ursprünglichen Koalitionsentwurfs. Zugleich hob sie hervor, dass es bei der Neuregelung nicht um eine „lex specialis für die NPD“ gehe. Vielmehr solle es nicht mehr dazu kommen, dass Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen subventioniert würden.

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass mit dem Änderungsantrag Anregungen aus einer Sachverständigen-Anhörung zu den Vorlagen aufgenommen worden seien. Es sei eine richtige Maßnahme, im Falle der NPD dieser Partei Zahlungen aus Steuermitteln in Höhe von zirka 1,5 Millionen Euro an Steuermitteln zu entziehen.

Die Fraktion Die Linke erläuterte das unterschiedliche Abstimmungsverhalten in ihren Reihen. Sie verwies auf Zeiten, in denen sie „verfassungswidrigerweise“ selbst überwacht worden sei. Zugleich betonte sie, dass das Grundgesetz nicht zur Aufgabe mache, neofaschistische Parteien zu finanzieren.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sah in der geplanten Neuregelung eine Verletzung der Chancengleichheit von zur Wahl zugelassenen Parteien und monierte, eigentlich habe man es mit einer „lex NPD“ zu tun. Die NPD müsse man aber an der Wahlurne besiegen. Die Gesetzesänderungen seien kontraproduktiv.

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