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21.06.2017 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 385/2017

Ablehnung von Anträgen zum Bodenmarkt

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwoch zwei Oppositionsanträge zum Bodenmarkt mehrheitlich abgelehnt. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (18/12551), der eine strenge Regulierung fordert, fand keine Mehrheit gegen das Votum von CDU/CSU- und SPD-Fraktion bei Zustimmung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der Grünen (18/11601), der die Einführung eines Förderprogrammes für Betriebsneugründer vorschlägt, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linksfraktion abgelehnt.

Die Grünen wollten Landwirten mithilfe einer Förderung unter die Arme greifen, indem die Beratung und das Coaching für Betriebsneugründer und Betriebsabgebende ausgebaut werden sollte. Auch sollten die außerfamiliäre Hofnachnachfolge unterstützt sowie alternative Ansätze für den Zugang zu Bewirtschaftungsflächen ermöglicht werden. Die Linke wollte hingegen den Ausverkauf des Bodens an landwirtschaftsfremde Investoren stoppen und den Bodenmarkt im Interesse der Landwirtschaft strenger regulieren. Die Bundesregierung sollte außerdem einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen aus den Beständen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) beendet und stattdessen den grundsätzlichen Vorrang der Vergabe langfristiger Nutzungsrechte und der Erbpacht regeln.

Die Linke sah dringenden Handlungsbedarf, weil das „Bodenrecht nicht mehr den Herausforderungen gewachsen ist“. Die landwirtschaftlichen Flächen würden sich immer mehr auf immer weniger Eigentümer konzentrieren, obwohl eine „breite soziale und regionale Bodenstreuung das Ziel bleiben muss“. Die Grünen pflichteten bei, dass der Boden nicht mehr in die Hände der Bauern falle, weshalb die „Chance der Menschen erhöht werden muss, Landwirtschaft zu betreiben, indem der Zugang zum Land ermöglicht wird“.

Die Union kritisierte hingegen die Vorlagen, weil das Problem bekannt und einiges gemacht worden sei. So seien die Losgrößen bei den Landverkäufen durch die BVVG verkleinert worden und für Großinvestoren dadurch weniger attraktiv. Außerdem würden die Landwirte selbst die Bodenpreise stark in die Höhe treiben und sein mitverantwortlich an der Entwicklung. Ein Schnellschuss am Ende der Legislaturperiode würde jedenfalls nicht helfen, hieß es seitens der Fraktion. Der nächste Bundestag müsse sich mit dem Thema weiter beschäftigen.

Auch die Sozialdemokraten stellten fest, dass mancher Lösungsvorschlag auch an den Interessen aus dem „Umfeld der Landwirtschaft“ gescheitert sei. Deshalb müsse weiter im Einvernehmen mit den Bundesländern nach Regelungen gesucht werden. Das Grundstücksverkehrsrecht weise jedenfalls Schwächen auf, die behoben werden müssen. Zudem sei es problematisch aus Sicht des landwirtschaftlichen Bodenmarktes, dass juristische Personen auch Grundstückeigentümer sein dürfen. Auch die Bundesregierung bekannte sich dazu, dass breit gestreutes Eigentum in der Landwirtschaft gewollt sei „und keine externen Investoren die Wertschöpfung aus der Landwirtschaft abziehen sollen“. Doch die Handlungsmöglichkeiten des Bundes seien in dieser Hinsicht klein, weil das in der Hoheit der Bundesländer liege.

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