Fraktionen für Nachhaltigkeit bei Anlagen
Berlin: (hib/HLE) Bei Finanzanlagen soll künftig der Grundsatz der Nachhaltigkeit eine größere Bedeutung erhalten. In diesem Ziel waren sich am Mittwoch die Fraktionen im Finanzausschuss einig, auch wenn ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12381) für eine Finanzwende keine Mehrheit fand. In dem Antrag fordert die Fraktion, bei Finanzanlagen der öffentlichen Hand solle Nachhaltigkeit künftig neben Liquidität, Stabilität und Rendite als gleichberechtigtes Anlagekriterium gelten. „Divestment“ müsse bei den großen öffentlichen Rücklagenportfolios sichergestellt werden. Für den Antrag votierte neben der Fraktion Bündnis 90/die Grünen auch die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten ab.
In der Aussprache wies der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass die Debatte über die Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen mit großer Intensität geführt werde. Als Beispiel nannte er eine Nachhaltigkeitsinitiative der Deutsche Börse AG, an der sich Banken und Umweltorganisationen beteiligen und die sich für nachhaltige Infrastrukturen auf dem Finanzmarkt einsetzt. Mehrere Finanzunternehmen hätten angekündigt, nicht mehr in Kohle-Anleihen investieren zu wollen. „Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie, aber bei Geldanlagen tun wir so, als gebe es keine“, begründete der Sprecher der Fraktion den Antrag.
Darin heißt es, allein beim Fonds für Beamtenpensionen und den Rücklagen der Bundesanstalt für Arbeit müssten Aktien fossiler Unternehmen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft werden und die Beträge nachhaltig investiert werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die anstehende Anlage des Atommüll-Fonds an Nachhaltigkeitskriterien auszurichten und somit nicht in Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft zu investieren“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „grüne Bundesanleihen“ herauszugeben, um nachhaltige Investitionen zu finanzieren. Außerdem soll die Finanzierung von Kohleprojekten durch die staatliche KfW Bank beendet werden Unternehmen sollen über ihre Maßnahmen zur Minimierung von Klimarisiken berichten und Finanzinstitute Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Kapitalanlagen und Kreditvergaben benennen. Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind derzeit Milliardenbeträge auf den Finanzmärkten in Unternehmen investiert, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Ausbeutung und der Nutzung fossiler Ressourcen beruhe. Wenn es gelinge, die Milliardeninvestitionen aus klimaschädlichen Unternehmen abzuziehen und stattdessen in klimafreundliche Wirtschaftsbereiche zu investieren (Divestment), sei dies ein „zentraler Schlüssel zur Lösung der Klimakrise“, begründete die Fraktion ihren Antrag.
Die CDU/CSU-Fraktion betonte ebenfalls das Ziel der Nachhaltigkeit. Notwendig sei aber ein abgestimmtes Vorgehen auch auf europäischer Ebene. Die SPD-Fraktion nahm den Appell auf, dass man sich mehr mit der Nachhaltigkeit befassen müsse. Sie verwies darauf, dass immer mehr Anleger fragen würden, wo ihr Geld investiert werde. Die Linksfraktion unterstützte den Antrag und bezeichnete Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen als Teil der Klimaschutzbewegung. So seien etwa Finanzprodukte des Energiekonzerns RWE nicht nur aus Klimaschutzgründen abzulehnen, sondern hätten sich außerdem als verlustreich erwiesen.
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