158.500 Beschäftigte in der Fleischbranche
Berlin: (hib/EIS) Im Juni 2016 waren 158.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in 8.700 Betriebsstätten erfasst. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12726) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12458) zu Arbeitsbedingungen in der deutschen Fleischwirtschaft hervor. Betrieb im Sinne des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung sei eine regional und wirtschaftsfachlich abgegrenzte Einheit, in der mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Ein Unternehmen mit Filialen in verschiedenen Gemeinden bestehe aus verschiedenen Betrieben, die jeweils eine eigene Betriebsnummer hätten. Des Weiteren merkt die Bundesregierung an, dass der Deutsche Bundestag am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften (18/12611) beschlossen habe. Mit dem darin enthaltenen Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft soll die Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft verhindert werden. Damit sei eine Unternehmerhaftung für Subunternehmerketten hinsichtlich der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge eingeführt und der Schutz der Arbeitnehmer verbessert worden. Das Gesetz bedürfe aber noch der Zustimmung des Bundesrates.
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