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21.06.2017 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 388/2017

Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12678) auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein.“ Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.

Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im vergangenen Jahr ein Projekt zur Überprüfung von Prüfmethoden gestartet, das darauf abzielt, Länder bei diesen Kontroll-Aufgaben zu unterstützen. In dem Dokument listet die Bundesregierung detailliert Geräte und Typen auf, die das BAM bisher untersucht hat. Allerdings standen hier eben nicht Produktprüfungen im Vordergrund, sondern die Eignung von Prüfnormen und -methoden.

Von den Bundesländern erhält die Bundesregierung zwar Zahlen zu Produktprüfungen, allerdings schätzt sie auch deren Aussagekraft als gering ein. Die Verstöße würden weder nach Schwere differenziert, noch existierten einheitliche Definitionen zu den Abfragekriterien. Außerdem könne die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Zahlen nicht überprüft werden.

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