Ausstellungsvergütung abgelehnt
Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einer Ausstellungsvergütung für bildende Künstler im Kulturausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag (18/12094) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von Linken und Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch ab.
Für die öffentliche Verwertung und Nutzung von Werken sei im Urheberrecht für Künstler aller Sparten mit Ausnahme der bildenden Kunst eine Vergütung vorgesehen, heißt es im Antrag der Linken. Deshalb soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, um eine Vergütung auch für die bildende Kunst zu ermöglichen. Ausgenommen werden soll davon jedoch der professionelle Kunsthandel. Die Ungleichbehandlung der bildenden Kunst müsse endlich beendet werden, hieß es in der Ausschusssitzung aus der Linksfraktion. Dieser Argumentation schlossen sich auch die Grünen an. Über das Problem werde bereits seit mehr als 30 Jahren diskutiert. Bildende Künstler müssten bei Ausstellungen mitunter „noch draufzahlen“, wenn sie beispielsweise die Kosten für den Transport ihrer Werke selbst finanzieren müssen.
Die Unionsfraktion lehnte das Ansinnen hingegen ab. Bildende Künstler würden sich eben durch den Verkauf ihrer Werke finanzieren. Deshalb sei die Zahlung einer Ausstellungsvergütung kontraproduktiv. Es bestehe die Gefahr, dass es dadurch zu weniger Ausstellungen käme, auf denen die Künstler ihre Werke präsentieren können.
Die SPD begrüßte die Zielsetzung des Antrags zwar ausdrücklich und verwies auf praktikable Regelungen in Schweden. Allerdings habe man sich innerhalb der Koalition mit dem Ansinnen nach einer ähnlichen Lösung nicht durchsetzen können.
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