Ermittlungen zum sogenannten Laserman
Berlin: (hib/STO) Um „Ermittlungen zum sogenannten Lasermann als Blaupause für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/12724) auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12532). Wie die Fraktion darin ausführte, benutzte der deutsch-schwedische Staatsbürger John W. A. Ausonius, der im Zeitraum vom August 1991 bis Januar 1992 in Schweden zehn Mordanschläge auf insgesamt elf Migranten verübt habe, für seine Anschläge ein Gewehr mit Laservorrichtung, weshalb er in der schwedischen Öffentlichkeit als „Laser Man“ bezeichnet worden sei.
Wissen wollte die Fraktion unter anderem, ob deutsche Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung im Weg der Amtshilfe Kontakt zu schwedischen Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden „in Bezug auf die Aufenthaltsorte und Kontaktpersonen des John Ausonius in Deutschland“ hatten. Wie die Bundesregierung dazu darlegt, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz im Februar 2012 eine Erkenntnisanfrage an eine schwedische Sicherheitsbehörde zu John Ausonius gerichtet. Diese Anfrage habe „keine weiterführenden Erkenntnisse erbracht“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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