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27.06.2017 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 401/2017

Auch Einzelrennen sollen Straftat werden

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsausschuss hat eine wesentliche Änderung an einem Gesetzentwurf des Bundesrates (18/10145) beschlossen, mit dem illegale Autorennen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden sollen. Danach soll sich nicht nur strafbar machen, wer ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet, durchführt oder daran teilnimmt, sondern auch, wer „sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“. Erfasst werden sollen demnach, wie es in der Begründung heißt, auch „diejenigen Fälle, in denen nur ein einziges Fahrzeug objektiv und subjektiv ein Kraftfahrzeugrennen nachstellt“. Dagegen sollen bloße Geschwindigkeitsüberschreitungen „nicht von der Strafbarkeit umfasst werden, auch wenn sie erheblich sind“.

Strafbar soll zudem schon der Versuch werden, ein illegales Rennen durchzuführen, auch wenn es dann nicht stattfindet. Damit soll verhindert werden, dass Organisatoren straflos davonkommen, wenn die Polizei von dem Vorhaben erfährt und es unterbindet.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten im Rechtsausschuss für den so geänderten Gesetzentwurf. Bündnis 90/Die Grünen, die in einem Antrag (18/12558) eine noch weitergehende Strafbarkeit verkehrswidrigen Verhaltens verlangt hatten, enthielten sich. Der Fraktion Die Linke ging zu weit, dass neben der Gefährdung von Personen auch die Gefährdung von Gegenständen von besonderem Wert die Strafbarkeit begründen soll. Deshalb stimmten ihre Vertreter im Ausschuss gegen den Gesetzentwurf. Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Am Donnerstag berät das Plenum des Bundestags abschließend über den Gesetzentwurf und den Antrag.

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