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28.06.2017 Auswärtiges — Antrag — hib 404/2017

Investitionsverbot bei Streumunition

Berlin: (hib/AHE) Die Oppositionsfraktionen fordern, Investitionen in Streumunition und Antipersonenminen zu verbieten. „Wer es mit der Bekämpfung völkerrechtswidriger Waffen ernst meint, muss ein generelles Investitionsverbot in Unternehmen, die Antipersonenminen und Streumunition herstellen oder entwickeln, verhängen“, schreiben die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag (18/12898).

Das Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen (Ottawa-Übereinkommen) und das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition (Oslo-Übereinkommen) seien Meilensteine für den Schutz der Zivilbevölkerung vor diesen barbarischen Waffen. „Aus der Ratifikation beider Konventionen ergeben sich für die Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von umfassenden Verpflichtungen zur Umsetzung des Verbotes des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung und des Handels von Antipersonenminen und Streumunition.“ Allerdings gebe es bisher einen Auslegungsspielraum, der dazu führe, dass eine steuerliche Förderung von Investitionen in Firmen, die diese Minen und Streumunition herstellen oder entwickeln, nicht ausgeschlossen sei. So würden beispielsweise staatlich zertifizierte und steuerlich geförderte Produkte der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) nicht daraufhin überprüft werden, ob mit dem investierten Kapital auch Geld in solche Unternehmen fließt.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) dahingehend zu ändern, dass das darin enthaltene Förderungsverbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung, der Entwicklung und des Handels von Antipersonenminen und Streumunition auch ausdrücklich ein Investitionsverbot miteinschließt. „Dieses soll direkte wie indirekte Investitionen sowie jede Form der Finanzierung umfassen, um Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen, und sich auf alle Investitionen in Unternehmen weltweit beziehen, die in die Herstellung und Entwicklung von Antipersonenminen und Streumunition involviert sind“, heißt es weiter. Außerdem solle das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geändert werden, so dass Finanzprodukten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung von Antipersonenminen oder Streumunition stehen, die Zertifizierung nicht erteilt oder entzogen wird.

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