Antrag zur Gemeinnützigkeit abgelehnt
Berlin: (hib/HLE) Eine von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Neufassung des Gemeinnützigkeitsrechts ist vom Finanzausschuss abgelehnt worden. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten in der Sitzung am Mittwoch gegen einen Antrag (18/12559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem diese eine Anpassung und Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts fordert, um eine angemessene Rechtssicherheit und die Gleichbehandlung verschiedener zivilgesellschaftlicher Akteure sicherzustellen. Nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den Antrag, die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die heutigen Regelungen hätten dazu geführt, dass Akteure mit gleichen oder ähnlichen Aktivitäten in dem einen Bundesland als gemeinnützig gelten würden und in dem anderen nicht, erklärte ein Sprecher der Fraktion. Gemeinnützige Organisationen würden zudem bei politischen Äußerungen Gefahr laufen, ihre Gemeinnützigkeitsstatus zu verlieren. Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte, das Gemeinnützigkeitsrecht sei in der letzten Legislaturperiode reformiert worden. Der Antrag der Grünen falle in die Kategorie „Klientelpolitik“. Die SPD-Fraktion sah „Verbesserungspotenzial“ im Gemeinnützigkeitsrecht. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei aber unzureichend. Von der Fraktion Die Linke hieß es, es gehe nicht nur um die Organisation Attac, der wegen allgemeinpolitischer Äußerungen vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war. Die Probleme im Gemeinnützigkeitsrecht gebe es seit Jahrzehnten.
Wie es in dem Antrag heißt, trägt auch der Katalog an gemeinnützigen Zwecken in der Abgabenordnung zur Rechtsunsicherheit bei. „Viele zivilgesellschaftliche Themen werden darin nicht berücksichtigt. Einrichtungen, die sich zum Beispiel für Frieden, Menschenrechte und für die Rechte von Homo-, Bi-, Trans- und Intersexuellen einsetzen, müssen sich andere Zwecke aus der Abgabenordnung zu eigen machen, um als gemeinnützig anerkannt zu werden“, heißt es in dem Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert daher unter anderem, sicherzustellen, „dass politische Äußerungen von Vertretern gemeinnütziger Organisationen im Rahmen des verfolgten gemeinnützigen Zweckes grundsätzlich erlaubt sind“. Außerdem sollen der Zweckkatalog der Abgabenordnung überarbeitet und ein öffentlich einsehbares Gemeinnützigkeitsregister geschaffen werden.
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