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28.06.2017 Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit — Ausschuss — hib 407/2017

Datenbasis für Endlagersuche mangelhaft

Berlin: (hib/wid) Für die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Deutschland ist die verfügbare Datenbasis bisher unzureichend. Dies machte die Geschäftsführerin der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Ursula Heinen-Esser, am Mittwoch in einem Fachgespräch des Umweltausschusses deutlich, an dem auch der Präsident des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Wolfram König, sowie der Vorsitzende des mit der Endlagersuche befassten Nationalen Begleitgremiums, Klaus Töpfer, teilnahmen. Der Bundestag hat im vergangenen März ein neues Standortauswahlgesetz bis 2031 abgeschlossen sein soll. Es könnte 2050 in Betrieb gehen.beschlossen, dem zufolge die Suche nach einem geologisch geeigneten Endlager 

Heinen-Esser berichtete, die BGE werde in den nächsten Wochen alle zuständigen geologischen Landesämter anschreiben, um Angaben über die Beschaffenheit des Untergrundes abzurufen. Schon jetzt zeichne sich ab, dass „Quantität und Qualität“ der in den Ländern vorhandenen Daten sehr unterschiedlich seien. Es gebe „exzellent“ ausgestattete Landesämter, aber auch andere, „die nicht über solche Daten verfügen“. Zusätzliche Informationen seien aber möglicherweise auch von Privatunternehmen zu erhalten, die über Erkenntnisse aus geologischen Bohrungen verfügten. Auch Töpfer betonte die Notwendigkeit einer „Qualifizierung der Daten mit Blick auf das Auswahlverfahren“. Es gehe nicht nur darum, welche Informationen vorhanden sind. Die Frage sei auch: Welche müssten da sein?

Wie sehr ihnen die Brisanz ihres Themas bewusst sei, betonten alle drei Teilnehmer der Anhörung. BfE-Präsident König plädierte für „transparente, nachvollziehbare Verfahren“ bei der Endlagersuche. Auch Heinen hob die Bedeutung der „Transparenz“ hervor, „damit Vertrauen erst einmal entstehen kann“. Aus diesem Grund habe der Gesetzgeber die Funktionen der beteiligten Behörden strikt getrennt. So ist die BGE ausschließlich für das Verfahren der Endlagersuche zuständig. Das BfA führt die Rechts- und Fachaufsicht; ihm obliegt die Genehmigung von Atommülltransporten und Zwischenlagern. Es hat auch die Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren zu organisieren.

Der frühere Umweltminister Töpfer wies auf die lange Geschichte der Konflikte um ein atomares Endlager hin, die noch immer nachwirke. Vielfach sei die „Atmosphäre des Gegeneinander“ nicht aufgelöst, es gebe „noch sehr viele Altlasten in den Köpfen“. Auch das von ihm geführte Nationale Begleitgremium, dessen gesetzlicher Auftrag lautet, dem Verfahren „vermittelnd und unabhängig“ zur Seite zu stehen, sehe sich dem Verdacht ausgesetzt, nur ein „Feigenblatt“ zu sein, das für „Akzeptanz“ zu sorgen habe. „Wir wollen nicht Akzeptanz haben, sondern Mitwirkung“, sagte Töpfer. Nur durch die weitestgehende Beteiligung der Betroffenen könne Vertrauen entstehen.

Deutlich wurde in der Anhörung, dass die für die Endlagersuche zuständigen Behörden sich mitten in der Aufbauphase befinden. Das BfE hat nach den Worten seines Präsidenten König zu Jahresbeginn Fachpersonal aus dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernommen und schreibt derzeit Stellen auch extern aus. Die Personalgewinnung sei allerdings schwierig, weil die Zahl qualifizierter Bewerber außerordentlich gering und die Konkurrenz auf diesem Segment des Arbeitsmarktes heftig sei. Immerhin hätten König und Heinen-Esser einnader versprochen, gegenseitig kein Personal abzuwerben.

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