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29.06.2017 Inneres — Antrag — hib 412/2017

Linke gegen Ausschlüsse vom Wahlrecht

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will das „Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen garantieren“. In einem Antrag (18/12941) verweist die Fraktion darauf, dass in Deutschland wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, bestimmte Gruppen jedoch davon ausgenommen sind. Menschen, denen zur Besorgung aller Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, würden vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Vergleichbare ausschließende Regelungen seien auch im Europawahlgesetz zu finden.

Mit diesen Wahlrechtsausschlüssen verletzte die Bundesrepublik seit Jahren bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen, kritisieren die Abgeordneten. Das Wahlrecht sei „ein Grundrecht und ein Menschenrecht“. Auch entsprächen diese Ausschlüsse nicht dem Inklusions- und Teilhabegedanken der seit 2009 auch für Deutschland rechtsverbindlichen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und seien „einer modernen Gesellschaft nicht würdig“.

Dem Antrag zufolge soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, diese Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz ersatzlos zu streichen. Das aktive Wahlrecht soll danach für die betroffenen Menschen umgehend für die anstehende Bundestagswahl 2017 noch ermöglicht werden. Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem auf die Bundesländer einwirken, „dass diese die betreffenden Vorschriften auf Landesebene und damit die Wahlrechtsausschlüsse, wenn noch nicht geschehen, ebenso ersatzlos streichen“.

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