Keine Tätigkeit für die Stasi festgestellt
Berlin: (hib/STO) In der ablaufenden Legislaturperiode haben 188 Bundestagsabgeordnete eine Überprüfung auf eine etwaige Tätigkeit oder politische Verantwortung für den DDR-Staatssicherheitsdienst beantragt. Dabei war in 164 Fällen eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit beziehungsweise Amt für Nationale Sicherheit nicht festzustellen, wie aus einem Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (18/12913) hervorgeht. In 22 Fällen wurde entsprechend den Regelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes keine Überprüfung vorgenommen, da die Betroffenen zum Stichtag 12. Januar 1990 noch minderjährig waren. Ferner sind zwei der 188 Abgeordneten der Vorlage zufolge mittlerweile aus dem Bundestag ausgeschieden und daher in dem Bericht unberücksichtigt geblieben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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