Zugang von Abgeordneten zu Informationen
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf „über den Zugang von Abgeordneten zu Informationen“ (18/12979) vorgelegt. Damit soll klargestellt werden, „dass Abgeordnete einen unmittelbaren Informationszugang zu den öffentlichen Informationen (Akten etc.) des Bundes haben“, wie die Fraktion in der Begründung ausführt.
Darin verweist sie darauf, dass heute jeder Bürger nach den Informationsfreiheitsgesetzen grundsätzlich „unmittelbaren Zugang zu Schriftstücken, Akten, Dateien etc. des öffentlichen Bereichs“ habe. Mitgliedern des Bundestages werde „ein entsprechendes Recht aus ihrem Abgeordnetenstatus hingegen in der - allerdings nicht konsistenten - Praxis der Bundesregierung immer wieder bestritten“. Diese Praxis sei verfassungsrechtlich fragwürdig und den Notwendigkeiten einer transparenten Demokratie nicht mehr angemessen. Demokratie erfordere „gerade auch möglichst effiziente parlamentarische Kontrolle und Teilhabe am Wissen der Regierung“.
Mit dem Entwurf soll „klarstellend“ ein gesetzlicher Anspruch der Abgeordneten auf Informationszugang verankert werden. „Zugleich wird klargestellt, dass dieser Anspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.
Danach soll der Anspruch „nach Wahl des oder der Anspruchsberechtigten durch Gewährung von Akteneinsicht oder auf sonstige Weise“ unverzüglich, „in der Regel spätestens nach 14 Tagen“ erfüllt werden. Die Bundesregierung soll den Informationszugang nur dann ganz oder teilweise verweigern dürfen, „wenn dies zum Schutz von Rechtsgütern mit Verfassungsrang erforderlich ist und die Weigerung auch nach Abwägung mit der Bedeutung des Informationsinteresses verhältnismäßig ist“.
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