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05.07.2017 Bundestagsnachrichten — Antrag — hib 420/2017

Umgestaltung der Regierungsbefragung

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für eine Umgestaltung der „Befragung der Bundesregierung“ stark, die in den Sitzungswochen des Parlaments mittwochs vor der Fragestunde stattfindet und sich vorrangig mit der vorangegangenen Sitzung des Bundeskabinetts befasst. Ziel eines entsprechenden Antrages der Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (18/12983) ist es, „eine wirksame parlamentarische Kontrolle und einen lebendigen öffentlichen Austausch zu ermöglichen“, wie die Fraktion in der Begründung ausführt. In der derzeitigen Form werde „das Potential, das Regierungsbefragung und anschließende Fragestunde für die politische Auseinandersetzung und für die öffentliche Wahrnehmung und Teilnahme an der politischen Debatte haben, höchst unzureichend genutzt“.

Dem Antrag zufolge soll die Dauer der Regierungsbefragung von derzeit 30 auf 75 Minuten ausgeweitet werden. Zugleich soll die Dauer der sich anschließenden Fragestunde, in der vorab eingereichte Fragen der Abgeordneten auch von Parlamentarischen Staatssekretären beantwortet werden können, von 180 auf 75 Minuten reduziert werden. Bei einer möglichen Verlängerung der Regierungsbefragung auf mehr als 90 Minuten soll die darauf folgende Fragestunde entsprechend gekürzt werden.

Weiter plädiert die Grünen-Fraktion in der Vorlage dafür, dass die Themen der Regierungsbefragung „vom Parlament mitbestimmt werden, und zwar von den Fraktionen gleichermaßen im Wechsel“. Während die derzeitige Regierungsbefragung für den einführenden Vortrag „lediglich ein von der Regierung selbst gewähltes Thema“ aufweise, soll dieser Bericht nach den Vorstellungen der Fraktion künftig „die vorangegangene Kabinettssitzung insgesamt“ betreffen und der Bundestag einen weiteren Bericht zu einem aktuellen Thema verlangen können.

Neben der „regelmäßigen Befragung der Bundesregierung“ sieht der Antrag die Einführung von maximal einstündigen Regierungsbefragungen zu Themen des Europäischen Rates und des Rates der Europäischen Union sowie zu aktuellen europapolitischen Themen„ vor. Diese Befragung soll laut Vorlage vor einem Europäischen Rat der EU-Staats- und Regierungschefs obligatorisch sein, nach EU-Gipfeltreffen sowie vor oder nach Sitzungen des EU-Ministerrates indes nur auf Verlangen einer Fraktion oder der Bundesregierung erfolgen.

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