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10.07.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 428/2017

Auslieferungsersuchen der Türkei

Berlin: (hib/AHE) Ein durch den türkischen Geheimdienst MIT am Rande der Münchener Sicherheitskonferenz an den Bundesnachrichtendienst (BND) übergebenes Dossier führt mehrere Hundert Namen an, bei denen es sich um Mitglieder der Gülen-Bewegung in Deutschland handeln soll. Aufgeführt würden als „führende Verantwortliche und Mitglieder“ insgesamt 358 Namen von Einzelpersonen sowie rund 100 weitere Namen von Einzelpersonen, darunter einige Doppelnennungen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/12498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12008).

Die türkische Regierung wirft der Gülen-Bewegung vor, hinter dem gescheiterten Putschversuch von Teilen des türkischen Militärs im Juli vergangenen Jahres zu stehen. Wie die Bundesregierung schreibt, habe die Türkei um Auslieferung türkischer Staatsangehöriger ersucht. Hierbei gelte, „dass über die Zulässigkeit einer ersuchten Auslieferung im Einzelfall die Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften auf Grundlage des zwischen der Türkei und Deutschland anwendbaren Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 nebst dem 2. Zusatzprotokoll unter Berücksichtigung menschenrechtlicher Verpflichtungen entscheiden“. Eine Auslieferung werde nach Artikel 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens verweigert, wenn sich das Ersuchen auf politische Straftaten beziehe oder eine Verfolgung aus politischen Gründen drohe. „Das Bundesamt für Justiz prüft im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz jeden Einzelfall sorgfältig und unter Berücksichtigung der vorgeworfenen Taten sowie des Personenkreises, dem der Verfolgte angehört, auf seine Bewilligungsfähigkeit.“

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