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10.07.2017 Inneres — Kleine Anfrage — hib 428/2017

Opfer des DDR-Zwangsdopings„

Berlin: (hib/STO) „Entschädigung der Opfer des DDR-Zwangsdopings“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13041). Wie die Fraktion darin ausführt, wurden in der DDR etwa 10.000 minderjährige Hochleistungs- und Nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt. Dies sei meist ohne ihr Wissen und ohne ihre Einwilligung geschehen. Die physischen, psychischen und sozialen Schäden der Opfer des DDR-Staatsdopings seien schwerwiegend. Nicht nur die ehemaligen Sportler seien von Gesundheitsschäden betroffen, sondern häufig auch ihre Kinder.

Weiter verweisen die Abgeordneten darauf, dass 2002 das Dopingopfer-Hilfegesetz und 2016 das Zweite Dopingopfer-Hilfegesetz (2. DOHG) vom Bundestag verabschiedet worden sei, um die Betroffenen finanziell zu entschädigen. Anspruchsberechtigte bekämen aus dem Fonds des 2. DOHG einmalig 10.500 Euro ausbezahlt. Durch das 2. DOHG seien indes bisher keine Menschen anspruchsberechtigt, die dadurch geschädigt wurden, dass ihre Mutter bereits vor der Schwangerschaft gedopt wurde. Anspruchsberechtigt seien bisher nur Betroffene der zweiten Generation, sofern die Mutter während der Schwangerschaft gedopt wurde.

Wissen will die Fraktion von der Bundesregierung, wie viele Anträge auf Entschädigung gemäß dem 2. DOHG bisher beim Bundesverwaltungsamt von Opfern der zweiten Generation eingereicht und wie viele davon positiv beschieden wurden. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob und gegebenenfalls wie viele Menschen der Bundesregierung bekannt sind, „die erhebliche Gesundheitsschäden erlitten haben, weil ihrer Mutter vor der Schwangerschaft Dopingsubstanzen verabreicht worden sind“.

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