Regierung berichtet über Bundesstatistiken
Berlin: (hib/STO) In den Jahren 2015 und 2016 sind insgesamt acht Erhebungen für „Bundesstatistiken für besondere Zwecke“ durchgeführt worden. Dies geht aus einem als Unterrichtung vorgelegten Regierungsbericht (18/13032) hervor, in dem die im genannten Zeitraum begonnenen Projekte aufgeführt sind.
Laut Vorlage ermöglicht das Bundesstatistikgesetz es den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Erhebungen für besondere Zwecke durchzuführen, ohne dass es dazu einer gesonderten Anordnung durch Gesetz oder Rechtsverordnung bedarf. Bei diesen Erhebung dürfen jeweils Angaben von höchstens 20.000 Befragten erfasst werden.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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