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11.07.2017 Inneres — Antwort — hib 429/2017

Islamisten und Drogenszene

Berlin: (hib/STO) Um „Verbindungen zwischen Islamisten und der Drogenszene“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13063) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12769). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kann der Schmuggel und Handel von Betäubungsmitteln grundsätzlich zur Finanzierung terroristischer Gruppierungen und damit auch für Anschlagsfinanzierungen dienen. Allgemein handele es sich „bei (salafistisch-)jihadistischen Gewalttätern oft um Personen mit kleinkrimineller Vergangenheit, dazu gehört unter anderem Betäubungsmittelkonsum und/oder -verkauf“. Konkrete Sachverhalte mit Bezügen zu Deutschland, die eine Finanzierung terroristischer Gruppierungen durch Rauschgiftkriminalität gegenwärtig belegen können, liegen der Bundesregierung laut Vorlage aktuell nicht vor.

Wie sie weiter schreibt, ist grundsätzlich davon auszugehen, „dass Salafisten/Islamisten/Jihadisten den Konsum von Drogen ablehnen, wobei sie sich auf jene Koransuren und Hadithe berufen, in denen der Konsum von Alkohol (arabisch khamr) thematisiert wird“. Salafistische Prediger kritisierten regelmäßig den Konsum von Rauschmitteln (Tabak, Alkohol, Drogen) als unislamisch. Dass die Realität bisweilen anders aussehe, zeigten die Erfahrungen aus der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Praxis. So werde der Drogenkonsum in der jihadistischen Szene zumindest in Teilen geduldet.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, liegen den Bundesbehörden „zu den von den einzelnen Ländern in dortiger Zuständigkeit bearbeiteten 678 Gefährdern und 394 Relevanten Personen zu etwa 44 Gefährdern (6,4 Prozent) und 30 Relevanten Personen (7,6 Prozent) Erkenntnisse zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor“.

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