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18.07.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 435/2017

NGO-Gesetzgebung in Israel

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat die Auswirkungen verschiedener Gesetzesvorhaben auf die israelische Zivilgesellschaft in Gesprächen mit der israelischen Regierung thematisiert. Wie sie in ihrer Antwort (18/12865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt (18/12473), träten für Nichtregierungsorganisationen (NGO) in Israel Anfang 2018 neue Berichtspflichten in Kraft. „Erst aus den dann zu berichtenden Angaben leiten sich bei über 50 Prozent Finanzierung aus ausländischen öffentlichen Quellen weitere Pflichten für die betroffenen Organisationen ab.“ Nichtregierungsorganisationen, die mit öffentlichen Mitteln aus dem Ausland gefördert werden, seien in der israelischen Debatte um das NGO-Gesetz als vom Ausland gesteuert und gegen israelische Interessen gerichtet dargestellt worden, heißt es in der Antwort weiter. Die damit verbundene Polarisierung der Debatte bis hin zu persönlichen Angriffen auf Mitglieder habe für die betroffenen Organisationen jenseits der direkten Auswirkungen des Gesetzes Folgen. Nichtregierungsorganisationen, die die Siedlungspolitik unterstützen, erhielten hingegen aus dem Ausland überwiegend private Mittel und seien vom Gesetz und dieser Debatte nicht erfasst.

„Israel ist ein demokratischer Staat mit einer aktiven Zivilgesellschaft“, schreibt die Bundesregierung. Organisationen wie die Allianz für Bürgerbeteiligung CIVICUS würden aber darauf hinweisen, „dass die komplexe politische Situation im Verhältnis zu den Palästinensern und den besetzten Gebieten auf die zivilgesellschaftliche Situation starken Einfluss hat“.

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