Schutz von Menschen mit Behinderungen
Berlin: (hib/CHE) Um Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor Gewalt zu schützen, bedarf es nicht zwingend einer bundesweit geltenden Gewaltschutzstrategie. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13092) auf eine Kleine Anfrage (18/12889) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die föderale Struktur Deutschlands biete vielmehr die Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen und Konzepten zum Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen. Gleichwohl sei es zur Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung „zielführend“, Konzepte und Strategien länderübergreifend und bundesweit zu diskutieren und abzustimmen. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit nur einer gemeinsamen Gewaltschutzstrategie, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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