Illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige
Berlin: (hib/STO) Rechte illegal beschäftigter Drittstaatsangehöriger in Deutschland thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/13148). Wie die Fraktion darin ausführt, geht eine aktuelle Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Europäischen Migrationsnetzwerkes auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie „über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen“, ein. Laut Vorlage fehlen Angaben etwa zur Umsetzung von Artikel 6, wonach die Mitgliedstaaten „sicherstellen müssen, dass Arbeitgeber ausstehende Zahlungen (Vergütungen u. ä.) an illegal beschäftige Drittstaatsangehörige leisten müssen“. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, ob nach Auffassung der Bundesregierung Mechanismen eingerichtet wurden, „um sicherzustellen, dass illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige einen Anspruch gegen den Arbeitgeber für alle ausstehenden Vergütungen geltend machen und eine diesbezügliche gerichtliche Entscheidung vollstrecken lassen können, oder sich an die zuständige Behörde wenden können, um ein Verfahren einzuleiten, um ausstehende Vergütungen einzuziehen. “
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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