Liberalisierung der Bodenabfertigung
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung wird sich in den Evaluierungsprozess zur EU-Richtlinie über Bodenabfertigungsdienstleistungen einbringen und dabei alle relevanten Aspekte, insbesondere die Verbesserung der Sicherheit, aber auch der Arbeits- und Sozialstandards sowie der Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen der Bodenabfertigungsdienste angemessen berücksichtigen. Das geht aus der Antwort der Regierung (18/13158) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13090) hervor. In der Vorlage heißt es weiter, die Europäische Union habe im Jahr 1996 mit der Richtlinie 96/67/EG über den Zugang zum Markt für Bodenabfertigungsdienste und seiner Umsetzung in nationales Recht „einen wichtigen Schritt in Richtung Liberalisierung des Marktes für Bodenabfertigungsdienste unternommen“.
Die Europäische Kommission habe 2011 im Rahmen ihres sogenannten Flughafenpakets einen Verordnungsvorschlag zum Thema Bodenabfertigung vorgelegt, der eine weitere Liberalisierung des Sektors Bodenabfertigungsdienste vorsah, schreibt die Regierung. Dieser Vorschlag sei aber von der Kommission am 16. Dezember 2014 zurückgezogen worden. Ein Jahr später habe die Kommission ihre „Luftfahrtstrategie für Europa“ (Aviation Package) vorgelegt. Im dazu gehörigen Aktionsplan sei für 2017 die Evaluierung der Richtlinie über Bodenabfertigungsdienstleistungen vorgesehen, heißt es in der Antwort.
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