„In den meisten Fällen bewährt“
Berlin: (hib/JOH) Die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag in EU-Angelegenheiten hat sich laut einem Bericht (18/13150) der Unterabteilung Europa der Bundestagsverwaltung (PE) in der 18. Wahlperiode „in den meisten Fällen bewährt“. So sei die Bundesregierung ihren Unterrichtungspflichten aus dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) in der überwiegenden Zahl der Fälle nachgekommen. In einigen Bereichen seien sogar Verbesserungen gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum festzustellen, was im Wesentlichen auf die am 13. Juli 2013 in Kraft getretene Novellierung des EUZBBG zurückzuführen sei.
Insgesamt habe die Regierung dem Bundestag zwischen dem 22. Oktober 2013 und dem 31. Oktober 2016 mehr als 65.000 EU-Dokumente und -Unterrichtungen übermittelt, in den allermeisten Fällen ohne gesonderte Anforderung.
In einer Reihe von Fällen seien jedoch Probleme bei der Anwendung des EUZBBG aufgetreten, heißt es in dem Bericht weiter. Sie seien zum Teil auf „mehrdeutige Normvorgaben und Inkonsistenzen im EUZBBG selbst sowie auf Differenzen bei der Auslegung der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben zwischen Bundestag und Bundesregierung zurückzuführen“. Generell bietet sich laut PE bei der Unterrichtung des Bundestages in EU-Angelegenheiten ein zweigeteiltes Bild: Im Bereich der EU-Gesetzgebung, insbesondere in den weitgehend oder vollständig vergemeinschafteten Bereichen des unionalen Rechts, finde sie inzwischen „ großenteils reibungslos“ statt. In intergouvernemental ausgestalteten Bereichen, insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie bei Tagungsformaten und politischen Initiativen, die EU-Gesetzgebungsverfahren vorgelagert seien, gestalte sich die Unterrichtungssituation hingegen schwieriger.
„Grundsätzlich erscheint in Situationen mit hohem politischen Handlungsdruck, die kurzfristiger Beratungs- und Entscheidungsprozesse bedürfen, eine Sicherstellung der Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Bundestages von besonderer Wichtigkeit“, betonen die Verfasser des Berichts. Dieser wurde vom Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union erbeten und dient der Evaluierung der Umsetzung des EUZBBG in der 18. Wahlperiode.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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