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04.08.2017 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 453/2017

Fusionen nur selten untersagt

Berlin: (hib/HLE) Beim Bundeskartellamt sind in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 2.440 Unternehmenszusammenschlüsse angemeldet worden. Das waren geringfügig mehr als im Zeitraum von 2013 bis 2014, als es 2.279 Anmeldungen gab, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/12760) vorgelegten Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2015/2016 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet. Der Bericht enthält außerdem die Stellungnahme der Bundesregierung dazu. 19 Anmeldungen wurden in einem sogenannten Hauptprüfverfahren näher untersucht, davon wurde eine Fusion untersagt. Es handelte sich dabei um den Zusammenschluss der Lebensmittel-Einzelhandelsketten Edeka und Kaiser's/Tengelmann, der nach Ansicht des Kartellamtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin hoch konzentrierten Regionalmärkten geführt hätte.

Außerdem verhängte das Kartellamt nach Aufdeckung zahlreicher Kartellabsprachen Bußgelder gegen die beteiligten Personen und Unternehmen. So wurden 2015 rund 332 Millionen Euro an Bußgeldern vereinnahmt und 2016 rund 290 Millionen Euro. 2014 waren es sogar 526 Millionen Euro gewesen. Hingewiesen wird auf die Möglichkeit anonymer Eingaben zu Kartellbildungen. Die mache zwar nur einen geringen Teil aller eingegangenen Meldungen aus. Aber „die Möglichkeit anonymer Eingaben fördert auch die Destabilisierung von Kartellen“, da sie die Gefahr einer Aufdeckung erhöhe, heißt es in dem Bericht.

Zur Entwicklung in einzelnen Wirtschaftsbereichen nimmt das Bundeskartellamt ebenfalls Stellung. So heißt es etwa zum Strommarkt, die Marktmacht der größten Stromerzeugungskonzerne habe in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. 2015 habe der kumulierte Marktanteil der größten Stromerzeuger 69,2 Prozent betragen, während es 2010 noch 72,8 Prozent gewesen seien. Hervorgehoben wird in dem Bericht die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, deren Daten von Informationsportalen genutzt werden, um die Kraftstoffpreise in Echtzeit vergleichbar zu machen. Es könne davon ausgegangen werden, dass die Markttransparenzstelle bei den Verbrauchern angekommen sei.

Zu den Briefdienstleistungen schreibt die Kartellbehörde, die Deutsche Post AG sei weiterhin „keinem wesentlich Wettbewerb ausgesetzt“. Im Schienenverkehr sei die Deutsche Bahn AG „weiterhin mit deutlichem Abstand zu ihren Wettbewerbern das marktstärkste Unternehmen“. Während im Fernverkehrsnetz die Deutsche Bahn eine „faktische Alleinstellung“ habe, seien im Schienenpersonennahverkehr Tochtergesellschaften ausländischer Staatsbahnen aktiv, die bei einem Großteil der Ausschreibungen Angebote abgeben würden, so dass die Deutsche Bahn „fast durchgängig einem potenten Konkurrenten gegenübersteht“. Die Bundesregierung lobt in ihrer Stellungnahme die konsequente Durchsetzung der kartellrechtlichen Wettbewerbsregeln zur Gewährleistung wettbewerblicher Bedingungen im Eisenbahnbereich. Ein Beispiel sei das Missbrauchsverfahren im Bereich des Fahrkartenvertriebs durch die Deutsche Bahn, das nach Zusagen des Unternehmens habe beendet werden können.

Ein Thema ist auch der rasant gewachsene Fernbusmarkt, den nach Angaben des Kartellamts 2015 rund 23 Millionen Fahrgäste genutzt hätten, während es 2013 erst acht Millionen gewesen seien. Auf dem Markt habe sich die Firma „FlixBus“ zum einzigen großen Fernbuslinienanbieter entwickelt. Dass keine der Übernahme im Fernbusmarkt fusionsrechtlich habe geprüft werden können, liegt nach Angaben des Amtes an dem unter anderem von „FlixBus“ praktizierten Geschäftsmodell. Das Unternehmen betreibe keine eigenen Busse, sondern sei eine reine Buchungs- und Marketingplattform. Die Linien würden von 150 überwiegend mittelständischen Subunternehmern bedient. „Im Ergebnis lagen damit die Umsätze der Fernbusanbieter unter den Aufgreifschwellen der Fusionskontrolle“, heißt es in dem Bericht.

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