Kein Verzicht möglich
Berlin: (hib/HLE) Die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs -GmbH (BVVG) hat keine Möglichkeit, zugunsten einer Kommune ganz oder teilweise auf den gesetzlich vorgegebenen Abführungsbetrag zu verzichten. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13207) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13109) fest. In der Anfrage ging es um den Verkauf eines früher der BVVG gehörenden Grundstücks in Stendal. Die Agrarfläche war an eine Genossenschaft verkauft worden und soll jetzt von der Stadt Stendal für den Bau eines Sportplatzes erworben werden. Dabei forderte die BVVG, einen Anteil vom Verkaufserlös der Genossenschaft an sie abzuführen.
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