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14.08.2017 Inneres — Antwort — hib 462/2017

Erfassung von Ein- und Ausreisen

Berlin: (hib/STO) Die Erfassung von Ein- und Ausreisen über die Schengen-Außengrenzen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13217) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13127). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass im künftigen „Ein-/ Ausreisesystem“ (EES) „nicht die (Schengenaußen-)Grenzübertritte aller Drittstaatsangehörigen gespeichert werden, sondern nur die von Drittstaatsangehörigen, die zu einem Kurzzeitaufenthalt in den Schengenraum reisen.

In einem vom Rat der Justiz- und Innenminister im Juni 2016 angenommenen “Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements einschließlich von Interoperabilitätslösungen im Bereich Justiz und Inneres„ sei vorgesehen, dass die EU-Kommission “unabhängig vom EES zunächst die Notwendigkeit und den Mehrwert einer Erfassung der Ein- und Ausreisen von Personen über die Schengen-Außengrenzen prüft, die das Recht auf Freizügigkeit genießen und nicht im künftigen EES gespeichert werden„. Die “High-level expert group on informations systems and interoperability„ (HLEG) habe diesen Prüfauftrag aufgegriffen und in ihrem Abschlussbericht von Mai 2017 die Kommission aufgefordert, die Verhältnismäßigkeit und Machbarkeit verschiedener Varianten konkret zu prüfen, schreibt die Bundesregierung weiter. Nach ihrer Kenntnis habe die Kommission mittlerweile entsprechende Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Ergebnisse oder gar konkrete Rechtsetzungsvorschläge seien noch nicht bekannt.

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