Sprachtests bei Ehegattennachzug
Berlin: (hib/JOH) Die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/13324) der Fraktion Die Linke. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde erst Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.
Die Linksfraktion will nun erfahren, wie viele Visa zum Ehegattennachzug im Jahr 2016 beziehungsweise im ersten Halbjahr 2017 erteilt wurden und inwieweit hierbei Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten sind. Außerdem fragt sie nach den Teilnehmern von Sprachprüfungen sowie Bestehensquoten bei Goethe-Instituten weltweit.
Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung „grundsätzlich in Frage“. Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei „strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt“, betonen die Linken-Abgeordneten.
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