Zahlen zur SED-Opfer-Entschädigung
Berlin: (hib/PST) Angaben zu den den bisher erbrachten Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13332) auf eine Kleine Anfrage (18/13220) der Grünen. Darin erkundigte sich die Fraktion nach der Zahl der Personen, die Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz und dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz erhalten haben, sowie nach den dafür von Bund und Ländern ausgegeben Beträgen. Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort teilweise nach Jahren und Bundesländern aufgegliedert die Zahl der Anträge, die Zahl der Zuwendungsempfänger und die jeweils erbrachten Angaben auf. Sie kommt dabei auf eine Gesamtsumme der bis Ende 2016 erbrachten Leistungen für die SED-Opfer-Entschädigung von gut 2,2 Milliarden Euro.
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