Neuaufforstungen bei Autobahnprojekten
Berlin: (hib/HAU) Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden keine Statistiken über die Umfänge von Waldrodung und Waldneuanlage im Zusammenhang mit der Umsetzung von Autobahn- und anderen Verkehrsinfrastrukturprojekten geführt. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13308) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13116) mit. Planung und Verwaltung von Bundesfernstraßen erfolgten im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Länder, heißt es in der Vorlage. Als projektbezogene und integrative Bestandteile der Planungskonzeption der Bauvorhaben gehörten hierzu auch die nach der Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie beispielsweise Neuaufforstungen. Grundsätzlich sei sichergestellt, dass die Inanspruchnahme von Wald durch die Berücksichtigung der Landesforstgesetze und durch eine enge Abstimmung mit den Fachbehörden durch Ersatzaufforstungen angemessen kompensiert wird, schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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