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28.08.2017 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 478/2017

Bundesregierung fördert Genderforschung

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über wissenschaftsfeindliche Anfeindungen gegen bestimmte wissenschaftliche Disziplinen vor. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/13365). Die Fraktion Die Linke sieht die Gleichstellungs- und Geschlechterforschung (Gender Studies) an Hochschulen seit geraumer Zeit enormen Angriffen ausgesetzt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Fragen von geschlechterspezifischer Diskriminierung beschäftigten würden angefeindet, hatten die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/13254) geschrieben.

Grundsätzlich macht die Bundesregierung deutlich, dass sie der Geschlechter- und Gleichstellungsforschung, also der Integration der Genderdimension in Forschungsfragen, in der Wissenschaftslandschaft in Deutschland große Bedeutung beimesse. Sie hebt hervor, dass Geschlechter- und Gleichstellungsforschung für die gesellschaftliche Entwicklung in Deutschland von unerlässlicher Bedeutung seien. Die Bundesregierung fördere im Wege der Programm- und Projektförderung entsprechende Forschungsvorhaben. Sowohl die Geschlechter- als auch die Gleichstellungsforschung würden dazu beitragen, dass Forschung allen Gesellschaftsgruppen zugutekomme. Indem das Geschlecht als eine Dimension von Forschung berücksichtigt werde, könnten Aussagekraft, Anwendbarkeit und Nachhaltigkeit von Forschungsergebnissen gesteigert werden. Der Nutzen für die Gesellschaft werde erhöht, da Lebenslagen, Bedürfnisse und Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen gleichermaßen in die Entwicklung neuer Produkte, Prozesse, Therapien einfließen würden.

Anfeindungen gegen moderne Wissenschaften und ihre Prinzipien habe es im Laufe ihrer Entwicklung gleichwohl immer gegeben. Die Bundesregierung bekenne sich zur Freiheit der Wissenschaft und dem konstruktiven Diskurs als elementarer Grundlage der freiheitlich-demokratischen Gesellschaft. Jede amtierende Bundesregierung stehe in der Pflicht, die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Forschung und Lehre in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen.

Um ihren Standpunkt zu untermauern führt die Bundesregierung an, dass gezielte Projektförderung der Genderforschung auf Bundesebene im BMBF-Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ stattfinde. Als Beispiele nennt sie die Förderlinien „Frauen an die Spitze“, „Maßnahmen zum Ausbau von innovativen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Netzwerktätigkeit“ und „Erfolg mit MINT - Neue Chancen für Frauen“. Eine darüber hinausgehende systematische und kontinuierliche Verankerung der Genderforschung finde auf der Ebene der institutionell von Bund und Ländern geförderten Forschungseinrichtungen, zum Beispiel an Forschungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft statt, wie etwa am Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung (CEWS) oder am Wissenschaftszentrum Berlin (WZB).

Für den Bereich der Gender Studies habe die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 8. August 2017 insgesamt 281 Projekte gefördert. Im Bereich der Gesundheitsforschung habe das BMBF 2016 im Rahmen der Förderinitiative „Gesund - ein Leben lang“ eine Richtlinie zur Förderung gendersensibler Studien in der Präventions- und Versorgungsforschung veröffentlicht. Ziel dieser Förderrichtlinie sei es, die Grundlage dafür zu schaffen, dass genderspezifische Unterschiede bei der Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung besser berücksichtigt werden. Das BMBF werde in dieser Fördermaßnahme von 2017 bis 2021 insgesamt 14 Vorhaben mit circa 10 Millionen Euro fördern. Darüber hinaus fördere das BMBF einzelne Gesundheitsforschungsprojekte mit explizitem Fokus auf gendersensible Fragestellungen, beispielsweise in der epidemiologischen Forschung. Im Förderbereich „Strategien zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit für Frauen in Bildung und Forschung“ des BMBF seien seit 2010 eine Vielzahl von Projektförderungen zu unterschiedlichen Zielstellungen und Formaten im Themenfeld Chancengleichheit von Frauen in Bildung und Forschung im Gesamtumfang von rund 53 Millionen Euro realisiert worden. In der institutionellen Förderung sei Forschung zu Gleichstellungsfragen querschnitthaft in den relevanten Disziplinen oder bezogen auf einzelne Institute verankert.

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