+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

28.08.2017 Auswärtiges — Antwort — hib 479/2017

Lage von Eritreern im Sudan

Berlin: (hib/JOH) Im Jahr 2017 wurden bisher 59 eritreischen Staatsangehörigen in der deutschen Botschaft in Khartum (Sudan) Visa zum Familiennachzug erteilt. Im Vorjahr seien es 80 Personen gewesen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/13359) auf eine Kleine Anfrage (18/13103) der Fraktion Die Linke.

Visumanträge zum Familiennachzug zu eritreischen Staatsangehörigen, die in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurden, würden statistisch nicht separat erfasst, teilt die Bundesregierung darin mit. Das gleiche gelte für die Erfassung der Ablehnungsquote nach Staatsangehörigkeit und/oder Flüchtlingseigenschaft.

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) halten sich im Sudan 111.902 Flüchtlinge und Asylsuchende aus Eritrea auf (Stand Juni 2017). Es gebe 21 Flüchtlingslager im Land, davon neun vor allem für Eritreer im Osten des Landes in den Bundesstaaten Kassala und Gedaref. Zudem gebe es sechs Erstaufnahmeeinrichtungen in Grenznähe zu Eritrea und Äthiopien.

Die Lebensbedingungen in den Lagern seien vergleichbar mit denen umliegender Gastgemeinden. Zum Teil hätten die Menschen in den Lagern sogar besseren Zugang zu Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Schulen als die einheimische Bevölkerung, heißt es in der Antwort weiter. Eritreer würden in der Regel von der sudanesischen Flüchtlingsbehörde als Flüchtlinge anerkannt, wenn sie sich registrieren ließen. Für anerkannte Flüchtlinge bestehe Residenzpflicht im zugewiesenen Flüchtlingslager.

Die Bundesregierung betont, dass der Sudan seit 1967 Eritreer aufnehme und ihnen einen Flüchtlingsstatus gewähre. Ihr lägen keine Erkenntnisse vor, dass sich die Stimmung gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe verschlechtert hätte.

Marginalspalte