Löschen von Kinderpornografie im Netz
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Bundestag ihren „Bericht über die im Jahr 2016 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs“ (18/13521) zugeleitet. Darin gibt sie Auskunft über die Anzahl der den Behörden bekannt gewordenen kinderpornografischen Inhalte im Internet und den Umgang damit. Unter anderem wird aufgeschlüsselt, wie viel Zeit zwischen der Meldung der Inhalte und ihrer Entfernung jeweils verstrichen ist und wo die Ursachen für Verzögerungen zu verorten sind. Aus dem Bericht geht hervor, dass das Bundeskriminalamt zu mehr als 90 Prozent über die Hotlines der deutschen Beschwerdestellen von Kinderpornografie im Netz erfährt. Die Zahl der Hinweise lag 2016 mit 2.721 etwas niedriger als 2015: (3.064).
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