Nutzung von Sicherheitslücken
Berlin: (hib/STO) „Einsatz von Schadsoftware (sogenannte Bundestrojaner) und Zurückhaltung und Ausnutzung von Sicherheitslücken durch Bundesbehörden“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13413). Darin erkundigen sich die Abgeordneten danach, „wie viele allgemein technisch unterscheidbare Verfahren der gezielten Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken einzelner Kommunikationsanbieter unterhalb der Schwelle des Trojanereinsatzes“ von Seiten der Bundesregierung bislang unterschieden werden und wie oft diese Verfahren bis heute jeweils zum Einsatz gekommen sind. Auch möchten sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, „dass die Zurückhaltung beziehungsweise fehlende staatliche Meldung jeglicher Formen von Sicherheitslücken an Hersteller wie Bürgerinnen und Bürger im konkreten Fall nicht nur Gefahren für Einzelpersonen, sondern für die kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach sich ziehen können“.
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