Überstellungen nach Griechenland
Berlin: (hib/STO) Über Überstellungen von Asylbewerbern nach Griechenland nach der Dublin-III-Verordnung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13428) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13190). Danach werden derzeit Übernahmeersuchen gemäß der Dublin-III-Verordnung an Griechenland gestellt, „jedoch nicht für unbegleitete Minderjährige oder andere vulnerable Personen“. Auch würden Übernahmeersuchen nur für Personen gestellt, für die Hinweise auf eine mögliche Zuständigkeit Griechenlands ab dem 15. März 2017 vorliegen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erfolgt eine Überstellung gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Zustimmung und nur dann, wenn die griechischen Behörden im Einzelfall schriftlich zusichern, dass Dublin-Rückkehrer gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie untergebracht und ihre Asylverfahren gemäß der EU-Asylverfahrensrichtlinie durchgeführt werden. Die Wiederaufnahme des Dublin-Verfahrens mit Griechenland erfolge schrittweise und in enger Abstimmung mit den griechischen Behörden, um eine Überlastung des griechischen Asylsystems zu vermeiden. Eine Bewertung der bisherigen Erfahrungen sei derzeit noch nicht möglich, da das Verfahren erst angelaufen sei.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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