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18.09.2017 Inneres — Antwort — hib 515/2017

Asylverfahrensdauer beim Bamf

Berlin: (hib/STO) Über die Asylverfahrensdauer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13191). Wie die Regierung darin ausführt, bezieht sich die vom Bamf ausgewiesene durchschnittliche Verfahrensdauer auf den Zeitpunkt zwischen der förmlichen Asylantragstellung und der Entscheidung durch das Bundesamt. Sie habe im Jahr 2016 bei durchschnittlich 7,1 Monaten und damit um fast zwei Monate höher gelegen als noch im Jahr 2015. Im laufenden Jahr sei sie weiter angestiegen.

Dies liegt laut Bundesregierung zum einen daran, dass das Bamf in den vergangenen Monaten viele Verfahren aus dem Jahr 2016 und früher abgeschlossen hat, „die infolge ihrer bereits sehr langen Anhängigkeit den Wert der durchschnittlichen Verfahrensdauer entsprechend statistisch erhöhen“. Hinzu komme, dass das Bamf gegenwärtig vermehrt viele komplexe Verfahren entscheide, deren Bearbeitung aufwändiger sei, Recherchen oder auch medizinische Gutachten erforderlich mache und daher längere Zeit in Anspruch nehme. Je mehr Altfälle abgebaut würden, desto höher werde damit die statistische Bearbeitungsdauer.

Nach Abschluss des Rückstandsabbaus werde das Bamf außer bei sehr komplexen Fällen kurze Bearbeitungsdauern sicherstellen können, schreibt die Bundesregierung weiter. Bis zum Ende des Rückstandsabbaus werde die statistische Verfahrensdauer jedoch aufgrund der geschilderten Gründe weiter hoch bleiben. Dieser Effekt werde dadurch verstärkt, dass im Jahr 2017 bisher weniger Asylanträge neu gestellt worden seien und die bearbeiteten Altfälle daher statistisch umso stärker ins Gewicht fielen.

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