Gesetzgebung im Asylrecht
Berlin: (hib/STO) Um „beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Asyl- und Aufenthaltsrecht“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/13478) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13177). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Gesetzgebung im Asyl- und Aufenthaltsrecht „insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 von großer Eile und Hektik geprägt“ gewesen sei.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, hat sie „seit Mitte 2015 Vieles ins Werk gesetzt“, um die Entwicklung des Flucht- und Migrationsgeschehens zu bewältigen. Unter anderem auch mithilfe zahlreicher Gesetzesänderungen sei es gelungen, „die Herausforderungen, die mit dem hohen Zugang von Schutzsuchenden, Asylbewerbern und anderen Migranten seit 2015 verbunden waren und sind, angefangen von der angemessenen Versorgung bis zur ordnungsgemäßen Durchführung des Asylverfahrens sowie der Integration der Betroffenen, besser zu bewältigen“. Diese Gesetzgebungsvorhaben seien von besonderer Dringlichkeit gewesen, „auch um eine verbesserte Steuerung und Ordnung des Flucht- und Migrationsgeschehens möglichst schnell zu erreichen“.
Herausgeber
ö Bereich "Herausgeber" ein-/ausklappenDeutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)