Wirkung der Pflegereform wird überprüft
Berlin: (hib/PK) Die Umsetzung der Pflegereform wird nach Angaben der Bundesregierung systematisch überprüft. In einer „umfassenden begleitenden wissenschaftlichen Evaluation“ gehe es unter anderem um das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (18/13582) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Evaluation solle Erkenntnisse zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II/III) eingetreten seien. Überprüft würden dabei Vorbereitung und Umsetzung sowie die Ergebnisse aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinsichtlich der unterschiedlichen Personengruppen und Akteure.
Die Überprüfung diene auch dazu, „eventuelle Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten während der Umsetzungsphase zu identifizieren“. Ferner gehe es um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.
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